Informationen zu einer Marktbedingten Preisänderung/Sonderkündigung

Laut unserer aktuell gültigen Strompreisregelung (siehe auch Aktuelle ALB) sind wir bei Änderung der Marktverhältnisse zu einer Anpassung der Preise berechtigt, worüber der Kunde vorher rechtzeitig informiert wird. Der Kunde hat das Recht, bei einer marktbedingten Preiserhöhung den Stromlieferungsvertrag binnen 4 Wochen nach Bekanntgabe der Erhöhung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisänderung zu kündigen.

Die Preisanpassung des Arbeitspreises erfolgt aufgrund einer Steigerung des Strompreisindex. Für den Strompreis 2020 liegt folgender Strompreisindex zu Grunde:

Indexwert zum Beginn des Vergleichszeitraum: 103,74 Indexpunkte

Indexwert zum Ende des Vergleichszeitraum: 121,13 Indexpunkte

Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Erläuterung zur Ermittlung des Strompreisindex

Der Referenzindex (RI) wird monatlich neu berechnet. Es wird für jeden Handelstag an der European Energy Exchange der Settlementpreis des Kontrakts Phelix-DE Future Baseload und Phelix-DE Future Peakload des folgenden Kalenderjahres zur Mittelwertbildung herangezogen (BL, PL). Vor dem 01.10.2018 der DE/AT- Future Baseload. Wird an einem Handelstag der entsprechende Kontrakt nicht gehandelt oder kein Settlementpreis veröffentlicht, wird dieser Handelstag nicht zur Mittelwertbildung herangezogen. Der Mittelwert wird einen Monat berechnet als arithmetischer Mittelwert über alle Preise (BL, PL) der vergangenen zwölf Monate differenziert nach Baseload und Peakload. Danach wird monatlich ein gewichteter Mittelwert aus den Preisen für Baseload (75%) und Peakload (25%) ermittelt (GM). Der so ermittelte Preis wird für den Oktober 2018 auf den Referenzindex (RI) 100 normiert.

Der Referenzindex (RI) des Monats errechnet sich dann als Preis (GM) des Monats dividiert durch den Preis (GM) des Oktober 2018.