Erneuerbare-Förderpauschale und Erneuerbarer-Förderbeitrag


Änderungen ab 01. Januar 2025:

Von 2022 bis 2024 wurde der Beitrag zur staatlichen Förderung erneuerbarer Energiequellen für alle Kund*innen ausgesetzt. Seit 01. Januar 2025 werden diese Beiträge wieder erhoben. Die Erneuerbaren-Förderpauschale beträgt für Haushalte 19,02 EUR/Jahr. Der Erneuerbaren-Förderbeitrag ist verbrauchsabhängig und beläuft sich für Haushalte auf 0,620 Cent/kWh zuzüglich 4,695 EUR/Zähler.

Erneuerbaren-Förderpauschale-Verordnung 2025:

  • ist von allen an das öffentliche Netz angeschlossenen Endverbraucher zu entrichten
  • wurde für 2025 bis einschließlich 2027 erlassen

NE 5: 8.992,14 EUR
NE 6: 553,36 EUR
NE 7: 19,02 EUR 

Erneuerbaren-Förderbeitragsverordnung 2026:

  • ist von allen an das öffentliche Netz angeschlossenen Endverbraucher zu entrichten
  • wurde für 2026 mit 7,32 % des österreichweit durchschnittlichen, je Netzebene zu entrichtenden Netznutzungsentgelts und Netzverlustentgelts gem. Systemnutzungsentgelte-Verordnung 2018 festgelegt
  • gilt mit folgenden Sätzen bis 31.12.2026:

Netznutzungsentgelt (Leistung):
NE 5:
4,918 EUR/kW
NE 6: 5,252 EUR/kW
NE 7:
gemessene Leistung:
5,619 EUR/kW
nicht gemessene Leistung: 3,796 EUR/ZP
unterbrechbar: 0,000 EUR/kW

Netznutzungsentgelt (Arbeit):
NE 5:
0,127 Ct/kWh
NE 6: 0,198 Ct/kWh
NE 7:         
gemessene Leistung:
0,364 Ct/kWh
nicht gemessene Leistung: 0,583 Ct/kWh
unterbrechbar: 0,347 Ct/kWh

Netzverlustentgelt (Arbeit):
NE 5:
0,013 Ct/kWh
NE 6: 0,011 Ct/kWh
NE 7: 0,037 Ct/kWh


Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der E-Control: https://www.e-control.at/konsumenten/oekostrom-foerdersystem