Erneuerbare-Förderpauschale und Erneuerbarer-Förderbeitrag
Änderungen ab 01. Januar 2025:
Von 2022 bis 2024 wurde der Beitrag zur staatlichen Förderung erneuerbarer Energiequellen für alle Kund*innen ausgesetzt. Seit 01. Januar 2025 werden diese Beiträge wieder erhoben. Die Erneuerbaren-Förderpauschale beträgt für Haushalte 19,02 EUR/Jahr. Der Erneuerbaren-Förderbeitrag ist verbrauchsabhängig und beläuft sich für Haushalte auf 0,620 Cent/kWh zuzüglich 4,695 EUR/Zähler.
Erneuerbaren-Förderpauschale-Verordnung 2025:
- ist von allen an das öffentliche Netz angeschlossenen Endverbraucher zu entrichten
- wurde für 2025 bis einschließlich 2027 erlassen
NE 5: 8.992,14 EUR
NE 6: 553,36 EUR
NE 7: 19,02 EUR
Erneuerbaren-Förderbeitragsverordnung 2026:
- ist von allen an das öffentliche Netz angeschlossenen Endverbraucher zu entrichten
- wurde für 2026 mit 7,32 % des österreichweit durchschnittlichen, je Netzebene zu entrichtenden Netznutzungsentgelts und Netzverlustentgelts gem. Systemnutzungsentgelte-Verordnung 2018 festgelegt
- gilt mit folgenden Sätzen bis 31.12.2026:
Netznutzungsentgelt (Leistung):
NE 5: 4,918 EUR/kW
NE 6: 5,252 EUR/kW
NE 7:
gemessene Leistung: 5,619 EUR/kW
nicht gemessene Leistung: 3,796 EUR/ZP
unterbrechbar: 0,000 EUR/kW
Netznutzungsentgelt (Arbeit):
NE 5: 0,127 Ct/kWh
NE 6: 0,198 Ct/kWh
NE 7:
gemessene Leistung: 0,364 Ct/kWh
nicht gemessene Leistung: 0,583 Ct/kWh
unterbrechbar: 0,347 Ct/kWh
Netzverlustentgelt (Arbeit):
NE 5: 0,013 Ct/kWh
NE 6: 0,011 Ct/kWh
NE 7: 0,037 Ct/kWh
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der E-Control: https://www.e-control.at/konsumenten/oekostrom-foerdersystem







